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Aktualisiert: 22. Mai 2023

Die Erhöhung der Zinsen ist nicht nur ein Problem für Neu-Finanzierungen, sondern auch für Bestandsimmobilienkredite. Wenn Sie also bereits einen Kredit haben, sollten Sie sich informieren, was das bedeuten kann!

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Steigende Zinsen - was bedeutet das für den Immobilienmarkt? Foto: AdobeStock

Der Anstieg des Sollzinses für 10-jährige Zinsbindungen auf 2,7 Prozent Ende Mai hat selbst die meisten Fachleute überrascht. Im Vergleich zu den 2000-er Jahren ist das immer noch wenig – aber viel im Vergleich zum historischen Niedrigzins. Unter anderem wegen der hohen Inflation spricht einiges dafür, dass die Zinsen weiter steigen werden. Die amerikanische Notenbank (FED) hat ihren Leitzins bereits erhöht. Damit steigt der Druck auf die Europäische Zentralbank (EZB). Fachleute sagen eine zunächst moderate Erhöhung für Mitte Juli voraus. Weitere Schritte könnten im Laufe des Jahres folgen.


Eine Immobilie zu finanzieren ist eine große Investition - nicht nur, was den Preis der Immobilie angeht, sondern auch was die monatliche Belastung betrifft. Die meisten Banken verlangen für die Finanzierung eine Anfangstilgung von 2-3%. Das bedeutet, dass wenn Sie im Jahr 2021 mit 1000€ monatlich bei 1% Zins und 3% Tilgung finanzieren wollen, Sie nur 200.000€ finanzieren können. Damit der Kredit in einem Zeitraum von 30 Jahren getilgt werden kann, müssen Sie also mehr als das doppelte ausgeben. Müssen Sie 300.000€ mit 3% Zins finanzieren, beträgt die monatliche Belastung sogar 1500€.


Deshalb ist es so wichtig genau zu rechnen und zu überlegen, ob das Budget ausreicht und ob man sich die monatlichen Belastung leisten kann. Man sollte bedenken, dass neben den Kosten für Zins und Tilgung auch noch Kosten für den Unterhalt der Immobilie (wie Strom-, Heiz- und Wasserkosten) anfallen.


All diese Kostenzusammenstellung sollte nicht mehr als 35% des Nettoeinkommens ausmachen.


Werblich werden die Kreditkonditionen sind oft zu niedrig angesetzt. Zinsangebote der Hausbank oder auf Internetportalen sollten Sie ebenfalls nicht blendend beeinflussen lassen. Diese Angebote gelten in der Regel nur für einen Bruchteil der Kreditsumme. Je höher das Fremdkapitalbedarf ist, desto höher ist auch das Risiko der Bank und folglich die Finanzierungszinsen. Wenn beispielsweise nur Kaufnebenkosten in Höhe von ca. 12 Prozent mit Eigenkapital finanziert werden können, ist eine 100-Prozent-Finanzierung notwendig. Abhängig von der Bank wird hierfür ein um 1 Prozent höherer Zins verlangt. Solide finanzieren Sie mit 20 bis 30 Prozent Eigenkapital plus Eigenkapital für die Finanzierung Ihrer Kaufnebenkosten.


Abgesehen davon, dass die Zinsen derzeit steigen, sollten Sie auch über längere Zinsbindungen nachdenken. Der Zins für 15-jährige Zinsbindungen liegt aktuell um ca. 0,3 Prozent höher als für 10 Jahre. Die monatliche Belastung ist also höher bzw. die Tilgung bei vergleichsweise gleicher Rate niedriger. Dafür hat man aber nach 10 Jahren ein einseitiges gesetzliches Kündigungsrecht. Während bei 10 Jahren Laufzeit die Restschuld zwingend mit dem dann aktuellen Marktzins finanziert werden muss, hat man bei 15-jähriger Zinsbindung ein um 5 Jahre längeres Zeitfenster.


Sondertilgungsrate sind unbedingt zu berücksichtigen, um die Tilgung zu beschleunigen und die Restschuld nachhaltig zu reduzieren. Diese Option sollte von jedem Kreditnehmer in Anspruch genommen werden, sobald sie angeboten wird. Einige Banken bieten auch mehr Flexibilität in Form von zwei oder drei Tilgungssatzwechseln während der Zinsbindungsphase an. Außerdem ist es ratsam, sich vorab über alle Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu informieren und diese gegebenenfalls in die Planung mit einzubeziehen.

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Aktualisiert: 16. Mai 2023

Die Gasumlage ist eine Abgabe, die auf den Preis von gasförmigen Brennstoffen erhoben wird. Rechtlich sind noch nicht alle Fragen geklärt.

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Gasumlage und Gaspreiserhöhungen - Bild: AdobeStock

Bald wird es teurer, Gas zu verbrennen: Der Gesetzgeber möchte mit der Gasumlage Unternehmen (Gasimporteure) stützen und die dafür notwendigen Kosten an Verbraucher weiterreichen. Eine Beispiel-Familie mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 kWh sollte sich auf Mehrkosten in Höhe von 575 Euro brutto einstellen.


Geplant ist, dass die Gasumlage von allen Gasnutzern bezahlt werden. Doch was viele nicht wissen: Jeder Gasversorger kann weiterhin die Preise "normal" erhöhen, die Umlage kommt jeweils obendrauf.


Rechtlich sind jedoch noch nicht alle Fragen geklärt. Die basierende Rechtsverordnung und die richtige Auslegung wird noch zahlreiche Fragen aufwerfen. Das letzte Wort ist dazu also noch nicht gesprochen und die Lage kann sich jederzeit ändern. Insbesondere ist unklar, ob auch Verbraucher mit einer Preisgarantie die Umlage zahlen müssen.


Die deutliche Reduzierung der Lieferungen aus Russland hat zu einem starken Anstieg der Gaspreise geführt. Diese fehlenden Mengen müssen nun durch andere Quellen beschafft werden, was zur Folge hat, dass die Bundesregierung unter anderem eine Gasumlage beschlossen hat.


Viele Verbraucher werden vermutlich schon ab dem Herbst 2022 deutlich mehr für ihre Gasheizung bezahlen müssen. Die Umlage trifft sowohl Eigentümer einer selbst bewohnten Immobilie als auch Mieter.



Zusammengefasst: Durch diese beiden Faktoren wird das Gas deutlich teurer:

Sobald Sonderverträge auslaufen, können die Gasanbieter die Preise erhöhen. Davon sind nun viele Menschen betroffen, die bisher von einem günstigen Tarif profitiert haben und plötzlich Post von ihrem Versorger bekommen, in dem steht, dass die Preise bald ansteigen werden. Das ist eine starke finanzielle Belastung für alle Haushalte, aber auch für Unternehmen, die auf Gas angewiesen sind.


Ab Herbst dürfen Gasimporteuere, die Ersatz für das nicht gelieferte russische Gas Ersatz besorgen müssen, die höheren Kosten an den Verbraucher weiterreichen. Das Verfahren wird Gasumlage genannt.



Wichtig: Auf die steigenden Preise aus dem ersten Punkt wird noch die Umlage aufgeschlagen. Vermutlich wird es vielen Haushalten bevorstehen, dass sie beides Zahlen müssen, die Gaspreiserhöhung und die Umlage.

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Aktualisiert: 22. Mai 2023

Verbrauchertipp

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txn. Eine Inkassoforderung sollte nur beglichen werden, wenn sie berechtigt ist. Unterstützung bieten Verbraucherzentralen und LandFrauenGuides vor Ort. Foto: ginasanders/123rf/DLV

txn. Im Alltagsstress vergessen, eine Rechnung zu begleichen, ist wohl jedem schon einmal passiert. Doch nicht alle Zahlungserinnerungen und -anweisungen sind seriös. Hier die wichtigsten Tipps zum Umgang mit Inkasso-Schreiben: Überprüfen, ob die Forderungen zu Recht bestehen. Hierbei hilft z. B. der Online-Inkasso-Check der Verbraucherzentralen. Nur dann bezahlen, wenn alles rechtens ist. Andernfalls sollte man unbedingt sofort widersprechen und den Brief per Einwurfeinschreiben versenden. Im Brief ausführlich begründen, welche Einwände vorliegen - ein Musterbrief hierzu findet sich ebenfalls auf der Internetseite der Verbraucherzentralen. „Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, sollten Betroffene keineswegs zahlen, auch keinen anteiligen Betrag“, weiß Astrid Gerdes, LandFrauenGuide des Deutschen LandFrauenverbands. „Denn das könnte als Anerkenntnis gewertet werden, wodurch Betroffene die Möglichkeit verlieren, die Forderung zu bestreiten.“ Nicht nur das Inkassounternehmen anschreiben, sondern auch die Firma, die ihre vermeintlichen Ansprüche geltend mache möchte, mit einer Kopie über den Widerspruch in Kenntnis setzen. Wenn dennoch weiterhin unberechtigte Zahlungsaufforderungen erfolgen, erneut auf den Widerspruch verweisen und eine weitere Geltendmachung als zwecklos ablehnen. Selbst wenn die Forderung berichtigt ist, heißt das nicht, dass sämtliche Inkassokosten gezahlt werden müssen. Es lohnt sich, die einzelnen Positionen vor einer Zahlung genau zu prüfen. Wer unsicher ist, kann sich einer Verbraucherzentrale beraten lassen oder findet unter www.landfrauenguides.de die passenden Ansprechpartner. Nicht einschüchtern lassen, wenn Inkassounternehmen mit Drohgebärden versuchen, eine Zahlung zu erzwingen. Im Zweifel gilt auch hier, sich Hilfe und Beratung bei der Verbraucherzentrale zu suchen. Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check

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