txn. Wer beim Modernisieren der eigenen vier Wände auf Energieeffizienz achtet, kann Zuschüsse und verbilligte Darlehen vom Staat erhalten. Das gilt auch, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer selbst anpacken.
Die staatliche Förderung umfasst nicht nur von Fachunternehmen ausgeführte Baumaßnahmen. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer, die selbst zum Werkzeug greifen, können Fördermittel beantragen - allerdings nur für Materialkosten. Zudem müssen Fachunternehmen oder Energie-Effizienz-Fachleute die korrekten Ausgaben für das benötigte Material bestätigen und zudem bescheinigen, dass die Baumaßnahmen fachgerecht durchgeführt wurden.
Für beide Varianten gilt: Nur wer vor Beginn der Maßnahme einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt, erhält auch Förderung. Eigentümer, die für die Sanierung ein Fachunternehmen beauftragen, müssen dem Antrag entsprechende Verträge mit dem Fachunternehmen beilegen. Damit diese nicht als Maßnahmenbeginn gewertet wird, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale eine klärende Klausel. Sie muss klarstellen, dass der Vertrag erst gilt, wenn die Förderzusage erfolgt und er keinen Bestand hat, falls das BAFA die Förderung ablehnt. Wer in Eigenregie saniert, muss keinen Vertrag nachweisen. Als Beginn der Maßnahme gilt in diesem Fall der Kauf von Materialien.
Auf der Webseite www.energie-effizienz-experten.de finden sanierungswillige Eigentümerinnen und Eigentümer einen Überblick der zugelassenen Berater, Planer und Fachhandwerker.