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Aktualisiert: 16. Mai 2023


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txn. Vorsicht bei Gebührenzahlungen für Kreditzusagen. Online treten hier vermehrt Betrugsfälle auf. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband informiert, sind Vorabzahlungen von Kreditgebühren rechtlich nicht zulässig. Foto: Halfpoint - stock.adobe.com

txn. Ein schnell und unkompliziert zugesagter Kredit, ohne Schufa-Auskunft und trotz schlechter Bonität - für manche Verbraucherinnen und Verbraucher sind solche Versprechen ein willkommener finanzieller Strohhalm. Vor Auszahlung des Kredits verlangen die Anbieter nur noch ein überschaubares Entgelt, dann werde das Geld unverzüglich ausgezahlt. Hier ist Vorsicht geboten: Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist kein Fall bekannt, in dem der Anbieter sein Versprechen eingehalten hat.


Vor der vermeintlichen Auszahlung eines online vermittelten Kredites sollen Verbraucher eine Kaution, Provision oder Vermittlungs- bzw. Bearbeitungsgebühr bezahlen - meist zwischen 200 und 300 Euro. „Wer dann bezahlt, läuft Gefahr, das Geld komplett zu verlieren und trotzdem keinen Kredit zu bekommen. “, warnt Meryem Osanmaz, Referentin im Team Marktbeobachtung Finanzmarkt des vzbv. Die Betrugsmasche ist nicht neu: Die Angebote locken mit Hinweisen wie „ohne Schufa“. Für Verbraucher mit schlechter Bonität in einem finanziellen Engpass ist das ein gern gehörtes Versprechen. „Die Anbieter sitzen häufig im Ausland oder es gibt auf den Internetseiten kein Impressum“, so Osanmaz. Wichtig zu wissen: Es ist verboten, Kosten für Kredite vor Erbringung der Leistung zu verlangen.


Wer also Geld bezahlen soll, bevor er Geld bekommt, sollte hellhörig werden. Ein seriöser Kreditvermittler verlangt solche Vorabzahlungen nicht. Im Frühwarnnetzwerk der Marktbeobachtung des vzbv wurde diese Masche mit verschiedenen Anbietern gemeldet. Für Verbraucher in finanzieller Notlage ist eine Schuldnerberatung die geeignetere Anlaufstelle. Kontakte können das Jobcenter oder das Sozialamt vermitteln. Auch die Verbraucherzentralen helfen bei der Suche nach seriösen Angeboten.





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Aktualisiert: 16. Mai 2023

Energiespartipps zum Klimaschutz: Warmwasser sparen

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txn. Perlatoren mischen dem Wasserstrahl Luft bei und reduzieren so die Menge des durchfließenden Wassers. txn-Foto: tikgasparan/123rf/VZBV

txn. Wer unabhängiger von fossilen Energien werden und seine Heizkosten senken möchte, kann einiges dafür tun. Rund 14 Prozent des Energieverbrauchs in privaten Haushalten entfällt auf die Warmwassererzeugung. Deshalb hat die Energieberatung der Verbraucherzentrale hilfreiche Tipps zusammengestellt, wie Hausbesitzer ohne großen Zeit- und Kostenaufwand Warmwasser sparen können.

Warmwassertemperatur senken: Die meisten Heizungen stellen Warmwasser mit einer Temperatur von bis zu 70°C bereit. Zum Duschen wird kaltes Wasser beigemischt, um eine Temperatur von rund 38°C zu erreichen. Wer Energie sparen möchte, sollte die Temperatur des bereitgestellten Warmwassers reduzieren. Wichtig: Werden Warmwasserspeicher genutzt, sollten Verbraucher die Warmwassertemperatur einmal pro Woche auf 70°C erhöhen. So beugen sie Legionellen vor.

Warmwasser Bereitstellung: Minimierte Bereitschaftszeiten für Warmwasser senken den Energieverbrauch deutlich. In Zeiten, in denen kein warmes Wasser benötigt wird, muss keins vorgehalten werden.

Zirkulation optimieren: Um an den Zapfstellen einen hohen Warmwasserkomfort zu bieten, zirkuliert das erwärmte Wasser kontinuierlich im Rohrsystem. Das erfordert viel Energie. Gleichzeitig sind die Wärmeverluste in den Rohrleitungen hoch. Die zeitlich begrenzte Warmwasserzirkulation oder das Abschalten der Zirkulationspumpe spart bis zu 50 Prozent Netto-Energie für die Bereitstellung von Warmwasser.

Wassersparende Duschköpfe: Mit einer Investition von knapp 20 Euro können Verbraucher beim Duschen bis zu 50 Prozent Warmwasser einsparen. Die Lösung sind Sparduschköpfe. Um das volle Sparpotenzial zu entfalten, sollten diese einen Wasserdurchfluss von weniger als neun Litern pro Minute haben. Bis zu 10 Prozent Energie können mit diesen sogenannten „Perlatoren“ eingespart werden.







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Aktualisiert: 22. Mai 2023

Hybridheizungen werden gefördert

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txn. Ein Solarthermie-System nutzt die kostenlose Energie der Sonnenstrahlen. Anschaffung und Installation wird vom Staat seit Jahresanfang deutlich stärker gefördert. Ansprechpartner für die ökologisch sinnvolle Unterstützung der Heizungsanlage ist der Heizungsfachbetrieb vor Ort. txn-Foto:co2online.de

txn. Nachdem im letzten Jahr das Klimapaket beschlossen wurde, wuchs die Sorge, dass es künftig keine öl- oder gasbetriebenen Heizungen mehr geben wird. Tatsächlich werden beide Heizsysteme auch in Zukunft noch erlaubt sein - wie der Blick in die neuen Förderrichtlinien für den Heizungsbereich zeigt.


Wer heute einen Öl- oder Gaskessel kauft, wird ihn voraussichtlich noch bis zum Ende der Gerätelebensdauer betreiben können. Ab Mitte des nächsten Jahrzehnts sind neu eingebaute Heizölkessel aber vermutlich nur noch in Verbindung mit erneuerbaren Energien zulässig. Ein generelles Verbot von Ölheizungen ist derzeit nicht geplant.


Allerdings unterstützt die neue Förderrichtlinie den Kauf von Ölheizungen nicht mehr. Es sei denn, der Ölkessel wird mit einer Solaranlage, Wärmepumpe oder einem Pellet- bzw. Holzkessel kombiniert. Kauf und Einbau dieser ergänzenden Bestandteile werden dann finanziell gefördert. Wird auf Öl als Energieträger verzichtet und auf eine Wärmepumpe, Pelletkessel oder Hybridheizung auf Gasbasis gesetzt, erhöht sich die Förderung um 10 Prozent.


Dadurch trägt der Staat bis zu 45 Prozent der Investitionssumme und federt so die Umstellungskosten ab. Wer aktuell einen Hausbau oder die energetische Sanierung seines Eigenheims plant, sollte sich über die Fördermöglichkeiten bei einem Fachmann informieren. Empfehlenswert sind die Experten aus dem Heizungsfachbetrieb vor Ort. Weitere Informationen und Kontaktadressen finden sich unter www.wasserwaermeluft.de.





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