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Aktualisiert: 16. Mai 2023

Auto aktuell


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txn. Wer über einen Schutzbrief verfügt, kann sich bei einer Fahrzeugpanne auf Unterstützung und Kostenübernahme durch den Versicherer verlassen. txn-Foto: Grekov/123rf/Itzehoer

txn. Noch immer unterschätzen viele Fahrzeughalter die Vorteile eines Schutzbriefs. So überschaubar die Kosten für diese spezielle Versicherung sind, so groß ist der Nutzen insbesondere für Fahrerinnen und Fahrer, die weite Strecke zurücklegen. Denn bei einem Schadenfall übernimmt in der Regel der Versicherer die Kosten für die Pannen- oder Unfallhilfe. Die Leistungen, die durch den Schutzbrief abgedeckt werden, sind vielfältig. Ist das Auto bei einer Entfernung von mehr als 50 Kilometern beispielsweise nicht mehr fahrtüchtig und kann auch bis zum nächsten Tag nicht entsprechend repariert werden, wird das Bahnticket bezahlt oder der Mietwagen für die Fahrt nach Hause. Bleibt das Auto mehr als 1.000 Kilometer vom Wohnort entfernt liegen und lässt sich nicht mehr reparieren, werden die Flugkosten für die Rückreise übernommen. Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen: „Wer einen Schutzbrief abschließt, sollte deswegen auf den Geltungsbereich achten. Im Idealfall gilt dieser für ganz Europa.“ Bei Reisen von mehr als 50 Kilometern werden auch viele weitere Leistungen bei Krankheit oder Verletzung erbracht, beispielsweise wird ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport organisiert, dessen Kosten übernommen werden. Bei Auslandsreisen werden die Kosten für den Versand von Ersatzteilen übernommen, die notwendig sind, um die Fahrbereitschaft wiederherzustellen. Aber auch ein Fahrzeugrücktransport wird organisiert, wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist. Sofort nach Eintritt eines Schadenfalls empfiehlt es sich, Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen. Oft werden Leistungen nur dann in voller Höhe erbracht, wenn die Schadenabwicklung durch den Versicherer erfolgt ist. Wer sich im Notfall vor hohen Zusatzkosten schützen möchte, sollte daher auf einen Schutzbrief setzen. Weitere Informationen gibt es online unter www.itzehoer.de

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Aktualisiert: 16. Mai 2023

txn. Meist kommt es unverhofft: Ein Unfall oder auch eine plötzliche Krankheit des geliebten Vierbeiners machen eine Operation notwendig. Dabei entstehen schnell hohe Kosten.


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txn. Ob Hund, Katze oder Pferd - viele Haustiere sind Freunde fürs Leben. Wenn sie nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit operiert werden müssen, entstehen hohe Kosten. Wer sich davor schützen möchte, sollte seinen Lieblingen eine Tier-OP-Versicherung zulegen. So kann im Notfall die bestmögliche Versorgung sichergestellt werden. Fotos: 123rf/Barmenia

Muss bei einem Hund beispielsweise ein Kreuzbandriss operiert werden, kostet das rund 1.500 Euro. Wird ein Pferd wegen einer Kolik in der Bauchhöhle operiert, können schnell 6.000 Euro auf der Tierarzt-Rechnung stehen. Wer sich vor diesem finanziellen Risiko schützen will, sollte seine Lieblinge gut versichern. „Haustiere sind längst vollwertige Familienmitglieder geworden. Und niemand möchte gern in die Situation kommen, sich zwischen dem Wohlergehen seines tierischen Freundes und hohen Kosten entscheiden zu müssen“, weiß Manuel Jäschke, Experte für Haustierversicherungen bei der Barmenia. Deshalb gibt es für Hunde und Katzen spezielle Krankenversicherungen, deren Leistungsspektrum sich individuell anpassen lässt. Prinzipiell funktionieren diese Versicherungen genauso wie beim Menschen: Die Höhe der monatlichen Zahlungen hängt vom gewünschten Leistungsspektrum und von der Höhe der Selbstbeteiligung ab. Sinnvoll können auch sogenannte OP-Versicherungen sein, die im Notfall für die teuren Operationen an Pferd, Hund oder Katze aufkommen. Um die individuell beste Lösung zu finden, empfiehlt es sich, die Leistungen verschiedener Anbieter genau zu vergleichen. Zum Beispiel zahlen nicht alle Versicherungen einen Zuschuss für Prothesen oder schließen Eingriffe wegen einer Hüftgelenk-Dysplasie beim Hund im Vertrag explizit aus. Umfassende Informationen gibt es unter www.barmenia.de.

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In einem Urteil bestätigte nun das Landgericht Nürnberg Fürth, dass es für Mitglieder der Nova Sedes Wohnungsbau eine Pflicht zur Einzahlung gibt. In der Urteilsschrift unter dem Abschnitt „Entscheidungsgründe“ wird darauf verwiesen, dass die finanzielle Leistungspflicht eines jeden Mitgliedes eindeutig aus § 7 Genossenschaftsgesetz hervorgeht.

Einzahlungspflicht-der-nova-sedes-mitglieder-gesetzlich-verankert
Einzahlungspflicht der Nova Sedes Mitglieder gesetzlich verankert

Bereits in der Vergangenheit urteilte der Bundesgerichtshof, dass sich aus § 7 GenG eine Zahlungspflicht ergibt, die der Zahlungspflicht des § 19 GmbHG gleichzusetzen ist. Der Bundesgerichthof stellte auch fest, dass die Zahlungspflicht laut Genossenschaftsgesetz unbedingt und sofort zur Zahlung fällig sei.


Was genau steht in der Urteilsbegründung?


In der Urteilsbegründung des Landgerichtes Nürnberg Fürth heißt es wortwörtlich auf Seite 7 litt. A Nr. II. Abs. 2,

(Zitat)

Im Genossenschaftsgesetz sind die finanziellen Leistungspflichten der Mitglieder, die von keiner unmittelbaren Gegenleistung abhängig sind, abschließend geregelt. Hierunter fallen die Pflicht zur Einzahlung des Geschäftsanteils (§ 7 Ziff. 1 GenG), zur Deckung eines Fehlbetrages beim Ausscheiden (§ 73 GenG), zu weiteren Einzahlungen zur Abwendung der Insolvenz (§ 87a GenG) und die Pflicht zur Zahlung von Nachschüssen im Falle der Insolvenz (§ 105) (Pöhlmann, in: a.a.O., § 18 Rn. 12).

(Zitatende)


Folgen für Mitglieder

Bereits in der Vergangenheit wurden Mitglieder in der Beitrittserklärung darauf hingewiesen, dass eine gesetzliche Einzahlungspflicht besteht. Das Urteil des LG Nürnberg zur Nova Sedes Wohnungsbau, bestätigt nunmehr die Genossenschaft in ihrer Rechtsauffassung. Mitglieder werden daher auch in der Zukunft aufgefordert, ihrer gesetzlichen Zahlungspficht nachzukommen.

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