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Aktualisiert: 17. Mai 2023

Welche Preise haben Immobilienkäufer und Mieter im Jahr 2023 zu erwarten? Gunnar Hackl, Vorstand der NovaSedes Wohnungsbau eG aus Neustadt rechnet künftig mit einem Anstieg der Mieten.

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Mieten und Bauen wird voraussichtlich im Jahr 2023 nochmal teuerer werden. Bild. AdobeStock

Nach wie vor besteht eine hohe Wohnungsnachfrage, besonders in Deutschland, wo ein nur die Hälfte der Bevölkerung Wohneigentum besitzt.

Steigende Kreditzinsen und hohe Baukosten hält viele Menschen davon ab, sich ein Eigentum zu leisten, bzw. sie treten von Bauprojekten zurück und weichen auf Mietwohnungen aus.

Letzterer Umstand führt aber auch dazu, dass Immobilien künftig wahrscheinlich wieder etwas günstiger zu haben sein werden, was dann schließlich auf dem Immobilienmarkt mehr Angebot und somit Spielraum für Preisverhandlungen zulässt.


Preisrückgänge für Wohnimmobilien im Schnitt von 0,4% gegenüber dem Vorjahresquartal sind nach amtlicher Statistik zu verzeichnen, ja sogar ein Rückgang von 0,7% war lt. Beobachtung der VDP (Verband der Pfandbriefbanken) zu erkennen.

Dieser Trend zum Preisrückgang könnte sich fortsetzen, Wass dann einen Rückgang der Immobilienpreise von bis zu 10% nicht unmöglich erscheinen lässt, so Gunnar Hackl.

In vielen Städten war auch zu beobachten, dass sich die Immobilienpreise von den Mieten abgekoppelt haben.


Ein Rückgang sollte allerdings nicht zu viel Besorgnis auslösen, da sich die Immobilienpreise binnen der letzten 10 Jahre etwas verdoppelt haben, würde ein Rückgang nur das Preisniveau vom Jahr 2020 erreichen.


Es ist zu bezweifeln, dass in Deutschland die Immobilienblase platzt.

Der Immobilienmarkt ist robust, da man in Immobilien in Deutschland konservativ und langfristig finanziert hat.

Anders ist dies in Ländern mit variablen Darlehensgepflogenheiten. Dort wirken sich die steigenden Zinsen auf die Kreditbelastung aus.

In Deutschland schrecken ebenfalls hohe Transaktionskosten vor kurzfristigen Verkäufen ab.


Preisrückgänge sind vor allem bei Objekten in schlechten Lagen oder mit hohem Energieverbrauch zu beobachten. Bei Objekten mit einer hohen bzw. ordentlichen Energiebilanz wird eine preisliche Korrektur nach unten eher unwahrscheinlich sein, da gerade diese Wohnmöglichkeiten knapp sind.


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Nachfragen nach Baufinanzierungen und Baugenehmigungen sind eingebrochen.

Die Zinshöhen z.B. für Kredite haben sich vervielfacht, das ist zusammen mit den hohen Baupreisen für viele nicht zu verkraften.

Das Ziel der Bundesregierung 400.000 neue Wohnungen jährlich zu bauen war offensichtlich utopisch und nicht realisierbar.

Experten der Baubranche rechnen mit dem Bau von etwas 245.000 Wohnungen im kommenden Jahr.


Eine hohe Wohnungsnachfrage bei einem knappen Angebot stützt die Preise, zudem sich die Nachfrage nach Wohnraum besonders in Städten infolge der Zuwanderung aus dem Ausland noch steigern dürfte.

Für eigenkapitalstarke Käufer biete das Marktumfeld sicher deutliche Chancen, wenn die Immobilienpreise nicht allzu stark fallen und die Kredite teurer geworden sind, denn Leute mit wenig Eigenkapital müssten ein sehr hohes Einkommen haben um nicht an den Kreditkosten zu scheitern.


So bleibt oft nur das Ausweichen auf den Mietwohnungsmarkt und das wird dort den Druck erhöhen.

Zuletzt zogen die Mieten mit einem Plus von 5% bei Neuvertragsmieten wieder stärker an. So ist auf dem Mietmarkt ordentlicher Druck und es besteht starke Nachfrage nach bezahlbare Wohnraum.

Es wird sich wohl auch in diesem Jahr nichts ändern. Hohe Materialpreise und gestiegenen Finanzierungskosten zwingen Wohnungsunternehmen die Kosten auf die Mieter umzulegen.

Damit erscheint möglich, dass die Immobilienpreise nicht wie bisher den Mieten davonlaufen, denn bereits im dritten Quartal des vergangenen Jahres stiegen die Angebote für Mieten um 5,8% zum Vorjahresquartal.

Der bisherige Trend hat sich somit gedreht.


In sämtlichen Bundesländern sind Mietsteigerungen, die über dem Mittel des dritten Quartals der letzten drei Jahre liegen festzustellen.

Aus all diesen Erkenntnissen lässt sich für Das Jahr 2023 erwarten:

  • Durch höhere Baukosten und einem Zinsanstieg könnten Vorhaben zum Wohnungsbau seltener werden.

  • Eine Zeit, in der Mieten stärker steigen als die Immobilienpreise sind zu erwarten.


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Aktualisiert: 17. Mai 2023


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Mehr Unabhängigkeit vom Energielieferanten - das wünschen sich viele Eigenheimbesitzer txn-Foto: vzbv/123rf

txn. Im März 2022 waren auf Dächern und Grundstücken 2,2 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 58.400 Megawatt installiert. Auch immer mehr private Haushalte nutzen die Energie der Sonne zur Stromerzeugung. Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) macht Photovoltaik nun für viele Haushalte attraktiver.

Seit August wird die Einspeisung des Solarstroms für neue Anlagen besser vergütet. Die neuen Vergütungssätze gelten ohne Degression für Anlagen, die bis einschließlich Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Wer keine Solaranlage auf dem Dach installieren kann, darf die Paneele zukünftig zudem im Garten aufstellen - und erhält dafür ebenfalls eine Einspeisevergütung. Eigentümer sollten sich allerdings erkundigen, ob und welche baurechtlichen Regeln sie bei der Solaranlage im Garten berücksichtigen müssen, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Für Anlagen, die ab dem 30.7. 2022 in Betrieb genommen wurden, gilt:

- Vergütung: Bei Teileinspeisung steigt der Vergütungssatz für Solarstrom aus Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung von 6,24 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom auf 8,2 Cent. Bei Volleinspeisung erhalten private Erzeuger zukünftig 13,0 Cent statt 6,24 Cent.

- Flexi-Modell: Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen.

- Anlagenmix möglich: Auf einem Haus können zwei Anlagentypen angemeldet werden; eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. Voraussetzung sind getrennte Messeinrichtungen.

Für neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, gilt:

- Maximale Erzeugung möglich: Die so genannte 70-Prozent-Regel entfällt private Erzeuger. Für neue Anlagen bis einschließlich 25 kW kann zukünftig unbegrenzt Solarstrom ins Netz eingespeist werden. Das gilt ebenso für Bestandsanlagen bis 7 kW. Sie müssen die Kappungsgrenze ebenfalls nicht mehr einhalten. Für bestehende Anlagen über 7 kW bleibt die 70-Prozent-Regel so lange bestehen, bis die Leistung der Anlage über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway die Einspeiseleistung ferngesteuert reduziert werden kann.

Noch mehr Informationen und Tipps zu den neuen EEG-Förderregelungen gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale - online, telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Hier können Sie auch kostenlose Online-Vorträge rund um das Thema Energie buchen: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 - 809 802 400.
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Aktualisiert: 22. Mai 2023

ENERGETISCHE SANIERUNG

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Wohngebäude verbrauchen Energie. Inzwischen gibt es viele bauliche Möglichkeiten, um Ressourcen zu schonen und Emissionen zu verringern. txn-Foto: vzbv/123rf

txn. Um ihre vier Wände zum sogenannten Effizienzhaus auszubauen, können Eigenheimbesitzer und Eigentümer von Wohngebäuden zinsverbilligte Darlehen der KfW mit Tilgungszuschüssen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude - kurz BEG - beantragen. Dabei gilt es einige Neuerungen zu beachten: Die Förderregeln der BEG ändern sich zum Jahreswechsel.

Beratung nutzen, bestmögliche Förderung erhalten

Die Änderungen der BEG für Wohngebäude betreffen sowohl Einzelmaßnahmen bei energetischen Sanierungen als auch umfassende Umbaupakete. Um die bestmögliche Förderung zu erhalten, sollten sich Eigentümer fachkompetent beraten lassen, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale. So stellen Sanierungswillige sicher, dass neue Regelungen nicht an ihnen vorbeigehen.

Dies betrifft zum Beispiel sogenannte serielle Sanierungen: Wer vorgefertigte Bauelemente für Fassade oder Dach verwendet, erhält zukünftig 15 Prozent Extra-Tilgungszuschuss. Voraussetzung ist, dass das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird, erläutert die Energieberatung der Verbraucherzentrale.“. Dieser so genannte SerSan-Bonus kann zusätzlich zu den Bonusförderungen für die Erreichung der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder der Nachhaltigkeitsklasse (NH) gewährt werden.

Mehr Unterstützung bei besonders umfänglichem Sanierungsbedarf

Schon vor den Änderungen sah die BEG eine höhere Förderung für diejenigen Wohngebäude vor, die aufgrund des energetischen Sanierungsstandes zu den schlechtesten 25 Prozent des Gebäudebestandes (Worst Performance) gehören. Von dem sogenannten Worst Performance Buildings, (WPB) profitieren zukünftig nicht nur mehr Baumaßnahmen: Er greift ab 2023 nämlich schon bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE. Bisher mussten die Gebäude durch die Sanierung mindestens die Stufe 55 oder 40 erreichen. Der Bonus wird zudem deutlich angehoben - von fünf auf zehn Prozent. Ein Tipp der Energieberatung der Verbraucherzentrale: Der WPB-Bonus kann mit den Bonusförderungen für das Erreichen der EE- oder NH-Klasse kombiniert werden. Bei gemeinsamer Beantragung von WPB- und SerSan-Bonus erhöht sich der jeweils anzusetzende Tilgungszuschuss um 20 Prozentpunkte.

Förderdarlehen der KfW werden bei Kreditinstituten beantragt. Für die Antragstellung und die spätere Durchführung der geförderten Sanierungsmaßnahmen ist die Mitwirkung einer Expertin oder eines Experten aus der so genannten Energie-Effizienz-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de) erforderlich.

Noch mehr Informationen und Tipps zu den neuen BEG-Förderregelungen gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale - online, telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Hier können Sie auch kostenlose Online-Vorträge rund um das Thema Energie buchen: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 - 809 802 400.

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