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Aktualisiert: 17. Mai 2023

Verbraucherschutz an der Haustür

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txn. Wer unbestellte Ware bekommt, muss diese nicht bezahlen und auch nicht zurücksenden. Unseriöse Versender versuchen dann mit drohenden Mails und Briefen an Geld zu kommen. Unterstützung finden Betroffene bei den Verbraucherzentralen. Ansprechpartner vermitteln auch die LandFrauenGuides vor Ort.Foto: ronstik/123rf

txn. Es klingelt an der Tür und der Paketbote überreicht eine persönlich adressierte Sendung. Nach dem Öffnen wird deutlich, dass der Inhalt nie bestellt wurde. Die beiliegende Rechnung weist aber bereits auf die knappe Zahlungsfrist hin. Der unseriöse Versuch, Umsatz auf Kosten des Empfängers zu machen, ist keine Seltenheit. Was ist dann zu beachten? „Wer Ware erhält, die nicht bestellt wurde, muss diese nicht bezahlen“, weiß Uta Schweigler von den LandFrauenGuides. „Beim Kontakt mit dem Lieferanten ist allerdings Vorsicht geboten: Bereits eine ironische Danke-Mail könnte als Kaufabsicht ausgelegt werden.“ Unbestellte Ware muss nicht zurückgeschickt werden. Sie kann nach eigenem Ermessen benutzt oder sogar entsorgt werden. Auch daraus ergibt sich keine Zahlungsverpflichtung. Wird die Ware zurückgeschickt, sollte das Unternehmen die Kosten für die Rücksendung übernehmen - was bei unseriösen Anbietern aber selten der Fall ist. Wichtig zu wissen: Es gibt zwei Ausnahmen. Wenn die Sendung an eine andere Person adressiert war, kann das Unternehmen die Rücksendung gegen Kostenübernahme (oder durch Abholung) zurückverlangen. Das gilt auch, wenn ein Unternehmen, bei dem bereits gekauft wurde, einen Fehler macht und beispielsweise ein Produkt doppelt liefert. Versender, die mit unbestellter Ware ihren Umsatz steigern wollen, sind auch bei den Zahlungsaufforderungen und in der Kommunikation meist wenig zimperlich. Wer dadurch verunsichert wird, sollte sich Unterstützung suchen. Die gibt es beispielsweise bei der Verbraucherzentrale oder online unter www.landfrauenguides.de.

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Aktualisiert: 22. Mai 2023

Die Nova Sedes Wohnungsbau eG gibt ihnen einen Überblick darüber, was Sie erwarten können und ob eine Einschätzung möglich ist.

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Sind 2023 niedrigere Bauzinsen zu erwarten? Die Nova Sedes Wohnungsbau eG gibt einen Überblick über die Faktoren. Bild. AdobeStock

Nachdem die Bauzinsen im vergangenen Jahr stark angestiegen sind erwarten Experten für das Jahr 2023 gemäßigte Anstiege. Dass die Bauzinsen im kommenden Jahr wieder sinken, ist allerdings nicht zu erwarten.

Die Zentralbanken haben angekündigt, die Leitzinsen aufgrund der Inflation weiterhin anzuheben. Allerdings könnten nach Einschätzung von Finanzberatern in den kommenden Monaten zeitweise sinkende Bauzinsen zu erwarten sein. Sicher ist dies aber leider nicht.


Die Inflation wird im kommenden Jahr nicht stagnieren oder sinken.


Und so bleiben die Bauzinsen aller Voraussicht nach unter Druck, denn wann die Inflation dauerhaft und deutlich sinken wird, kann man derzeit nicht absehen. Die Erwartungen dahingehend werden bis ins nächste Jahr hoch bleiben und so muss die EZB die Geldpolitik weiter straffen, das bedeutet, dass die Bauzinsen wieder ansteigen.

Die EZB hat ihre letzte Prognose für die Inflation in der Eurozone erhöht und weitere Zinserhöhungen angekündigt. Auch die US-Notenbank wird die Zinsen anheben, wenn auch in kleinen Schritten.


Im Jahr 2022 haben sich die Bauzinsen von unter einem Prozent auf 3,5 Prozent für Kredite mit zehnjähriger Laufzeit erhöht. Im Herbst war der Durchschnitt sogar schon bei 4 Prozent.


Der Grund dafür: da eine straffere Geldpolitik zu erwarten war, waren die Renditen von Bundesanleihen, an denen sich die Bauzinsen orientieren stark gestiegen.



Seit 1999 hatten wir den stärksten Zuwachs der Bauzinsen


Selbst Finanzexperten waren davon überrascht, dass die Bauzinsen so stark angezogen wurden. Allerdings sind diese sich auch darüber sicher, dass sich das Emporschnellen der Zinsen im Jahr 2023 wie im Jahr 2022 widerholt eher unwahrscheinlich ist.


Jedoch kann niemand prognostizieren, wie sich die Zinsen entwickeln, da sie sich an Bundesanleihen orientieren. Deswegen haben wir hier eine Abhängigkeit wie gerne Großinvestoren Geld an den deutschen Staat verleihen und vor allem zu welchen Bedingungen.


Am Ende muss sich der Kreditnehmer bei der Wahl der Laufzeit die Frage stellen, welche Zinsen mittel-bzw. langfristig zu erwarten sind. Wenn man davon ausgeht, dass die Zinsen in fünf Jahren wieder deutlich sinken werden, wäre es zu empfehlen keine allzu langen Laufzeiten zu vereinbaren. Ist allerdings eine Steigerung der Zinsen zu erwarten, ist eine Absicherung über 20 Jahre sinnvoll.

Sicherheit oder Prognosen kann darüber aktuell leider niemand geben. Ist es jedoch so, dass man sich über lange Zeit bindet, so kann es zwar teurer werden, aber man hat langfristige Gewissheit wie die monatliche Belastung ausfällt.



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txn. Flackernde Kerzen, duftende Tannenzweige, leuchtende Lichterketten - wenn es draußen dunkel und kalt ist, genießen viele die besondere Atmosphäre der Adventszeit. Die Idylle wird aber jäh unterbrochen, wenn offenes Feuer oder defekte Lichterketten einen Brand auslösen.

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txn. Auch in der Weihnachtszeit steht bei offenem Feuer die Sicherheit an erster Stelle. Brennende Kerzen deswegen stets im Auge behalten und in ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien aufstellen. txn-Foto: rido/123rf/Barmenia

„Grundsätzlich empfiehlt es sich, in einem Haushalt mit kleinen Kindern und Haustieren auf echte Kerzen zu verzichten und eine LED-Beleuchtung zu verwenden“, rät Hermann-Josef Coenen von den Barmenia Versicherungen. „Wer einen Adventskranz oder Weihnachtbaum mit echten Kerzen schmückt, sollte deutlichen Abstand zu Gardinen und Möbeln halten. Darüber hinaus empfiehlt es sich, Eimer mit Wasser oder Feuerlöscher griffbereit zu haben.“

Aber auch elektrische Lichterketten können zum Risiko werden. Oft über Jahre im Einsatz, werden die Leitungen porös und brüchig, die Gefahr von Kurzschlüssen wächst. Zudem verbrauchen die alten Lichterketten meist mehr Strom als moderne LED-Ketten, ein Austausch lohnt sich deswegen doppelt. Wichtig: die neue Lichterkette sollte das Sicherheitsprüfzeichen des Verbands für Elektrotechnik (VDE-Siegel) tragen.

Kommt es zu einem Brand, übernimmt in der Regel die Hausratversicherung die Kosten. Im Einzelfall kann es jedoch Probleme geben, wenn die Versicherung grobe Fahrlässigkeit erkennt - dazu gehören beispielsweise unbeaufsichtigte Kerzen am Weihnachtsbaum.

Weitere Informationen es unter www.barmenia.de.

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