Die Gasumlage ist eine Abgabe, die auf den Preis von gasförmigen Brennstoffen erhoben wird. Rechtlich sind noch nicht alle Fragen geklärt.
Bald wird es teurer, Gas zu verbrennen: Der Gesetzgeber möchte mit der Gasumlage Unternehmen (Gasimporteure) stützen und die dafür notwendigen Kosten an Verbraucher weiterreichen. Eine Beispiel-Familie mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 kWh sollte sich auf Mehrkosten in Höhe von 575 Euro brutto einstellen.
Geplant ist, dass die Gasumlage von allen Gasnutzern bezahlt werden. Doch was viele nicht wissen: Jeder Gasversorger kann weiterhin die Preise "normal" erhöhen, die Umlage kommt jeweils obendrauf.
Rechtlich sind jedoch noch nicht alle Fragen geklärt. Die basierende Rechtsverordnung und die richtige Auslegung wird noch zahlreiche Fragen aufwerfen. Das letzte Wort ist dazu also noch nicht gesprochen und die Lage kann sich jederzeit ändern. Insbesondere ist unklar, ob auch Verbraucher mit einer Preisgarantie die Umlage zahlen müssen.
Die deutliche Reduzierung der Lieferungen aus Russland hat zu einem starken Anstieg der Gaspreise geführt. Diese fehlenden Mengen müssen nun durch andere Quellen beschafft werden, was zur Folge hat, dass die Bundesregierung unter anderem eine Gasumlage beschlossen hat.
Viele Verbraucher werden vermutlich schon ab dem Herbst 2022 deutlich mehr für ihre Gasheizung bezahlen müssen. Die Umlage trifft sowohl Eigentümer einer selbst bewohnten Immobilie als auch Mieter.
Zusammengefasst: Durch diese beiden Faktoren wird das Gas deutlich teurer:
Sobald Sonderverträge auslaufen, können die Gasanbieter die Preise erhöhen. Davon sind nun viele Menschen betroffen, die bisher von einem günstigen Tarif profitiert haben und plötzlich Post von ihrem Versorger bekommen, in dem steht, dass die Preise bald ansteigen werden. Das ist eine starke finanzielle Belastung für alle Haushalte, aber auch für Unternehmen, die auf Gas angewiesen sind.
Ab Herbst dürfen Gasimporteuere, die Ersatz für das nicht gelieferte russische Gas Ersatz besorgen müssen, die höheren Kosten an den Verbraucher weiterreichen. Das Verfahren wird Gasumlage genannt.
Wichtig: Auf die steigenden Preise aus dem ersten Punkt wird noch die Umlage aufgeschlagen. Vermutlich wird es vielen Haushalten bevorstehen, dass sie beides Zahlen müssen, die Gaspreiserhöhung und die Umlage.
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